Motorradklassen A, A1, M |
Klasse |
Was darf
ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen für Antrag |
Infos |
A
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Mindestalter:
18/25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:
A1, M
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
A1
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- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit
einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW (15 PS)
- Für 16 - 17 Jährige
wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 80 km/h erteilt.
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres,
Aufhebung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit,
Hubraum und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.
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Mindestalter:
16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse:
M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
M
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- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Mokick, Moped)
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Mindestalter:
16
Vorbesitz: -
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
Pkw-Klassen B, BE, S |
Klasse |
Was darf
ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen für Antrag |
Infos |
B
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- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
- Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
- die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750
kg nicht übersteigt.
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die
Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige
Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
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Mindestalter:
18
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene
Klassen:
L, M, S
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
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BE
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Mindestalter:
18
Vorbesitz: B
Ausbildung:
Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
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S
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-
dreirädrige Kleinkrafträder
-
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(Pkw/Quad)
-
Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h
-
Hubraum nicht mehr als 50 cm3
im Falle von Fremdzündungsmotoren (z.B. Benzin)
-
maximale Nennleistung nicht mehr als
4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel)
-
oder maximale Nenndauerleistung von
nicht mehr als 4 kW von Elektromotoren
-
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf
überdies die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (bei
Elektrofahrzeugen jeweils ohne Masse der Batterien).
-
Klasse B und T berechtigt jeweils auch
zum Führen von Fahrzeugen der "Klasse S"
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Mindestalter:
16
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
Lkw-Klassen C,C1, CE, C1E |
Klasse |
Was darf
ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen für Antrag |
Infos |
C1
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- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber
nicht mehr als 7,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
dürfen mitgeführt werden.
- Einsatz in der gewerblichen
Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigen Gesamtmasse einschl. eines
Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
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Mindestalter:
18/21
Vorbesitz: B
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
C1E
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- Kombinationen aus
Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg
zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die
Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse
der Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen.
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Mindestalter:
18/21
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen:
BE,
bei Besitz von D1: D1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung |
C
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- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit
nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt
werden.
- Einsatz in der gewerblichen
Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigen Gesamtmasse einschl. eines
Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
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Mindestalter:
18/21
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse:
C1
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
CE
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- Kombination aus
Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg
zulässiger Gesamtmasse.
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Mindestalter:
18/21
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
Bus-Klassen D, D1, DE, D1E |
Klasse |
Was darf
ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen für Antrag |
Infos |
D1
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- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und nicht
mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhängern mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt
werden.
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Mindestalter:
21
Vorbesitz: B
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
D1E
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- Kombinationen aus
Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg
zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Anhängers darf die
Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse
der Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen. Auf dem Anhänger
dürfen keine Personen befördert werden.
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Mindestalter:
21
Vorbesitz: D1
Eingeschlossene Klassen:
BE, bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung |
D
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- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Fahrersitz. Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Bei Ersterteilung betriebs- oder
arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches
Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein
augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder
folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
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Mindestalter:
21
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse:
D1
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische
Prüfung |
DE
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- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D
und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, auch mit
Anhängern zur Personenbeförderung.
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Mindestalter:
21
Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen:
D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung:
Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung |
Klassen T, L |
Klasse |
Was darf
ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen für Antrag |
Infos |
T
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-
Zugmaschinen mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
-
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
- Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen
nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
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Mindestalter:
16/18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:
L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
L
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-
Zugmaschinen, die nach ihrer
Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
32 km/h, sowie auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25
km/h geführt werden.
-
Kombinationen aus solchen
Zugmaschinen und Anhängern, sofern sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden, wenn die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit des ziehenden
Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, und die Anhänger für eine
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in vorgeschriebener Weise
gekennzeichnet sind (§ 58 StVZO);
-
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.
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Mindestalter:
16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen:
-
Ausbildung:
Theorie
Prüfung: Theorieprüfung |