Scheinwerfer
Motorradklassen A, A1, M
Klasse Was darf ich mit der Klasse fahren? Unterlagen für Antrag Infos
A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

  • Für 18 bis 24 Jährige

    • Die Fahrerlaubnis der Klasse A begrenzt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von maximal 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW Motorleistung).

    • Die Beschränkung ergibt sich aus dem Erteilungsdatum (Feld 14 des Führerscheines).

    • Nach Ablauf von 2 Jahren entfällt die Beschränkung "automatisch", die FE muss nicht umgetauscht werden.

    • Gilt nur für Inhaber des neuen Kartenführerscheins.
  • Ab Vollendung des 25. Lebensjahres, kann die FE ohne diese Leistungsbeschränkung erworben werden "Direkteinstieg".
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/25

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A1

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS)
  • Für 16 - 17 Jährige wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres, Aufhebung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, Hubraum und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

M

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
    • bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht  mehr als 45 km/h,

    • bei einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Pkw-Klassen B, BE, S
Klasse Was darf ich mit der Klasse fahren? Unterlagen für Antrag Infos

B

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
  • Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
    • die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt.
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz:

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.

    • Beide Fahrzeuge zusammen eine größere zulässige Gesamtmasse als 3,5 t aufweisen oder

    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist und zugleich die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt oder

    • bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
    • Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

 

S

  • dreirädrige Kleinkrafträder

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Pkw/Quad)

    • Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h

    • Hubraum nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren (z.B. Benzin)

    • maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel)

    • oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW von Elektromotoren

    • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf überdies die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (bei Elektrofahrzeugen jeweils ohne Masse der Batterien).

  • Klasse B und T berechtigt jeweils auch zum Führen von Fahrzeugen der "Klasse S"

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung  

Lkw-Klassen C,C1, CE, C1E
Klasse Was darf ich mit der Klasse fahren? Unterlagen für Antrag Infos
C1

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigen Gesamtmasse einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/21

Vorbesitz: B

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

C1E

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen.
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/21

Vorbesitz: C1

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

C

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigen Gesamtmasse einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/21

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

CE

  • Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/21

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bus-Klassen D, D1, DE, D1E
Klasse Was darf ich mit der Klasse fahren? Unterlagen für Antrag Infos
D1

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: B

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

D1E

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

D

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: D1

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

DE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhängern zur Personenbeförderung.
  • Lichtbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

Klassen T, L
Klasse Was darf ich mit der Klasse fahren? Unterlagen für Antrag Infos
T

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

  • Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16/18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, sowie auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

  • Kombinationen aus solchen Zugmaschinen und Anhängern, sofern sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, wenn die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, und die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in vorgeschriebener Weise gekennzeichnet sind (§ 58 StVZO);

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung:  Theorie

Prüfung:  Theorieprüfung